Verkehrswertgutachten

Marktwertermittlung i. S. des § 194 Baugesetzbuch, z. B. für
  • Immobilienkäufe bzw Verkäufe
  • Erbauseinandersetzungen
  • Scheidungen
  • Beleihungen
  • Vermögensaufstellungen
  • Versicherungen
  • Steuerliche Zwecke
Ein Verkehrswertgutachten besteht aus einer  Beschreibung sowie einer Bewertung des Objektes,  einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen sowie einer Berücksichtigung aller für den Wert der Immobilie relevanten Einflussfaktoren. Selbstverständlich werden hierbei  auch evtl. Mängel oder Bauschäden sowie der Zustand des Objektes berücksichtigt.

Die Kosten der Wertermittlung sind abhängig von dem von Ihnen gewünschten Umfang des Gutachtens und von der Größe des Objektes.

Ich kann Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.

Mein Tätigkeitsgebiet finden Sie hier