Verkehrswertgutachten
Marktwertermittlung i. S. des § 194 Baugesetzbuch, z. B. für- Immobilienkäufe bzw Verkäufe
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungen
- Beleihungen
- Vermögensaufstellungen
- Versicherungen
- Steuerliche Zwecke
Ein
Verkehrswertgutachten besteht aus einer Beschreibung sowie einer Bewertung des Objektes, einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Verfahrensergebnissen
sowie einer Berücksichtigung aller für den Wert der Immobilie relevanten
Einflussfaktoren. Selbstverständlich werden hierbei auch evtl. Mängel oder Bauschäden sowie der Zustand des Objektes berücksichtigt.
Die
Kosten der Wertermittlung sind abhängig von dem von Ihnen gewünschten
Umfang des Gutachtens und von der Größe des Objektes.
Ich kann Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.
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