Immobilien Gutachten

Je nach Art des Objektes und den verfügbaren Daten wähle ich dann das/die für die Verkehrswertermittlung geeigneten Wertermittlungsverfahren aus. Nach Prüfung der Objektunterlagen und Besichtigung des Objektes, natürlich unter Berücksichtigung des Gebäudezustands, erstelle ich für Sie ein Gutachten, aus dem Sie den Marktwert der Immobilie ersehen können.

Peter Lutter
Immobilien Gutachter 


Verkehrswertgutachten 

Marktwertermittlung i. S. des § 194 Baugesetzbuch, z. B. für


Immobilien An- und Verkauf 


Vorlage beim Finanzamt


Erbauseinandersetzung 


Vorlage bei Gericht


Vermögensaufstellungen


Scheidungen


Zwangsversteigerungen


Steuerliche Zwecke

Folgende Objekte kann ich für Sie bewerten: 


Ein-/Zweifamilienhäuser 


Mehrfamilienhäuser 


Eigentumswohnungen 


Teileigentum


Gewerbeobjekte


Stellplätze/Garagen


Rechte, z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte


Grundstücke, Renditeobjekte

Eine Immobilienbewertung ist sinnvoll oder notwendig, beispielsweise zur Ermittlung eines realistischen Kaufpreises beim Ankauf oder Verkauf, zur Bilanzierung, zur Ermittlung eines Zugewinnausgleichs bei Scheidungen, zur Finanzierung o.ä. 

Ein Gutachten besteht aus einer Beschreibung des Objektes, einer Bewertung mit geeigneten Wertermittlungsverfahren sowie einer begründeten Ableitung des Verkehrswertes aus den Ergebnissen. Hierbei werden natürlich alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt. 

Die üblichen Wertermittlungsverfahren sind:

    • Das Sachwertverfahren
    • Das Ertragswertverfahren 
    • Das Vergleichswertverfahren 

Je nach Art des Objektes und den verfügbaren Daten wähle ich dann das/die für die Verkehrswertermittlung geeigneten Wertermittlungsverfahren aus. Nach Prüfung der Objektunterlagen und Besichtigung des Objektes, natürlich unter Berücksichtigung des Gebäudezustands, erstelle ich für Sie ein Gutachten, aus dem Sie den Marktwert der Immobilie ersehen können.
Die Kosten für ein solches Gutachten hängen ab von dem zu bewertenden Objekt und dem Umfang des Gutachtens, das Sie benötigen. Oft reicht ein Kurzgutachten, teilweise wird aber auch ein Komplettgutachten benötigt, beispielsweise für Gerichtsverfahren.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot.


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